Aufruf zum 1. MaiFarbe LOGO

 

 

„Keine Wirtschaft, die tötet!“

 

 

 

KAB: Gut Wirtschaften braucht Mitbestimmung und keine Sparpolitik

 

Das geplante Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung und die derzeit verhandelten Freihandelsabkommen CETA und TTIP werden die Situation der Arbeiterinnen und Arbeiter nicht verbessern. Im Gegenteil: Die erkämpften Rechte der lohnabhängig Beschäftigten und die der Gewerkschaften werden weiter beschnitten. Die Profitmaximierung um jeden Preis ist das oberste Gebot einer Wirtschaft, die tötet (Papst Franziskus).

DAGEGEN MÃœSSEN WIR UNS WEHREN!

 

csm_maiaufruf_2015_1_e9c600a718

Flagge zeigen gegen Sparpolitik

Finger weg vom Streikrecht!

Das demokratische Grundrecht der Koalitionsfreiheit und das Streikrecht dürfen nicht angetastet werden. Dies gilt auch fürs Tarifeinheitsgesetz. Wer bei einer Kollision von Tarifverträgen auf die Konfrontation der Mehrheit gegen eine Minderheit setzt, spaltet die Belegschaft und schränkt das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Koalitionsfreiheit langfristig ein. Ein Betrieb, ein Tarifvertrag als Flächentarifvertrag – das ist für die KAB unerlässlich, um wirksam die Interessen der lohnabhängig Beschäftigten vertreten zu können.

KEINE EINSCHRÄNKUNGEN BEIM STREIKRECHT!

 

csm_ttip_slider_frankfurt_1_465ad633faFreihandel zerstört Fairen Handel!

Arbeiter/ -innen und Gewerkschaften streiten seit Jahrhunderten für ihre Rechte. Unfaire Freihandelsabkommen wie CETA, TiSA, und TTIP senken oder nivellieren Standards bei Arbeits- und Sozialrechten, die deutlich ausgebaut werden müssten. Die Mitbestimmung und Rechte der lohnabhängig Beschäftigten werden zum Handelshemmnis einer ausschließlich auf Wachstum und Profit ausgerichteten neoliberalen Wirtschaft erklärt. Investitionsschutzabkommen verhindern, dass die Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmungsformen weiter entwickelt werden. Unternehmen können Staaten verklagen, aber nicht Staaten Unternehmen. Dies lehnen wir ab, denn es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. STOPPT DIE TTIP-VERHANDLUNGEN DER EU-KOMMISSION!

 

 

Keine Ausnahmen beim Mindestlohn!

Der Kampf der KAB und Gewerkschaften für einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland trägt Früchte. Seit Januar wurde die Lohnuntergrenze auf 8,50 Euro pro Stunde festgelegt. Doch immer mehr Ausnahmen, schlechte Kontrollen und Scheinselbstständigkeit verhindern einen menschenwürdigen Lohn für alle.

KEIN LOHN UNTER 9,70 EURO PRO STUNDE!

 

Gut Wirtschaften braucht fairen Handel

und gerechte Löhne!

 


 

KAB Deutschlands  

Bernhard-Letterhaus-Str. 26, 50670 Köln, Tel.: 0221/ 7722-133 Fax: 0221/ 7722-135 www.kab.de